Beitragsordnung
Die Mitgliedsbeiträge des Vereins sind in folgender Beitragsordnung auf Beschluss der Mitgliederversammlung der Rosa-Luxemburg-Initiative e.V. vom 18.12.2013 geregelt.
Mitgliedsbeiträge
1. Der Mitgliedsbeitrag der Rosa-Luxemburg-Initiative e.V. wird mittels Selbsteinschätzung der Mitglieder in der Höhe frei gewählt. Es gilt dabei zur Orientierung folgende Staffelung für die Beitragshöhe:
Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 36,- Euro pro Jahr. Der ermäßigte Beitrag für SchülerInnen, Studierende, Erwerbslose und RentnerInnen beträgt mindestens 24,- Euro pro Jahr; für besonders prekäre Lebenslagen (wie Hartz IV-Bezug) gilt eine Mindesthöhe von 12,- Euro pro Jahr. Zur Inanspruchnahme der Ermäßigung reicht eine formlose schriftliche Mitteilung an den Vorstand des Vereins unter Angabe des Ermäßigungsgrundes.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird zu Beginn des Jahres fällig und ist von jedem Mitglied unaufgefordert und in voller Höhe spätestens bis zum 15. Februar des jeweiligen Jahres auf das Konto der Rosa-Luxemburg-Initiative e.V. einzuzahlen.
3. Bei Eintritt in den Verein während des laufenden Jahres wird der Mitgliedsbeitrag für das angefangene Jahr in voller Höhe fällig und ist von dem Mitglied unaufgefordert und in voller Höhe spätestens bis vier Wochen nach Eintritt auf das Konto der Rosa-Luxemburg-Initiative e.V. einzuzahlen.
4. Diese Beitragsordnung tritt ab 01.01.2014 in Kraft.
Die Kontoverbindung für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge und für Spenden wird aus Sicherheitsgründen nicht auf unserer Website veröffentlicht, sondern kann in der Geschäftsstelle erfragt werden.