Das NSU-Urteil und unsere Verantwortung

Vortrag und Gespräch mit Friedrich Burschel (NSU-Watch)
Dienstag, 13. Juli 2021, Online-Veranstaltung: Ab 19 Uhr auf Zoom

Auch seit dem fragwürdigen Schussakkord im Münchener NSU-Prozess 2018 reißt die Kette rechtsterroristischer Anschläge und Eskalationen, Bedrohungen und Angriffen nicht ab. Über 10 Jahre nach dem Auffliegen des NSU kann und darf es keinen Schlussstrich geben. Denn wesentliche Fragen sind nach wie vor offen. Gesellschaftlicher Rassismus und Antisemitismus sind nach wie vor omnipräsent, neo-nazistische Netzwerke und Rechtsterrorismus weiterhin eine enorme Gefahr.

In seinem Vortrag präsentiert Prozess-Beobachter Friedrich Burschel seine Einschätzungen zum NSU-Prozess und Urteil. Dabei wird er auch auf die Arbeit der zahlreichen Untersuchungsausschüsse, die Verstrickung von Behörden in den NSU-Komplex sowie die ideologischen Verbindungen von NSU-Mordserie und weiteren Attentaten der letzten Jahre aufzeigen. Nicht zuletzt stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage nach den Konsequenzen für den Kampf gegen die Gefahr von rechts.

1. Mai Demo im Jahr 2019 in Erfurt. Foto: Friedrich Burschel
Mai-Demo im Jahr 2019 in Erfurt. Foto: Friedrich Burschel

Friedrich Burschel ist Referent zum Schwerpunkt Neonazismus und Strukturen/Ideologien der Ungleichwertigkeit bei der Akademie für Politische Bildung der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Berlin. Er war über fünf Jahre akkreditierter Korrespondent des nicht-kommerziellen Lokalsenders Radio Lotte Weimar im NSU-Prozess und ist Mitarbeiter von NSU-Watch (nsu-watch.info).

Einwahldaten via ZOOM: https://us02web.zoom.us/j/82694323366?pwd=Uk1rYTRDVERiYWUrSGt0T2FsN1hjZz09

Eine Veranstaltung des Bildungsprojektes Köfte Kosher; in Zusammenarbeit mit der soliport – Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt und der Rosa-Luxemburg-Initiative – Rosa-Luxemburg-Stiftung Bremen.

Fritz Burschel; Foto: Radio LOTTE Weimar

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Parteien oder Organisationen angehören, der Neonazi-Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.